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Privathaftpflicht-Vergleich
Diensthaftpflichtversicherung
Beamte und Tarifbeschäftigte sind – im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern – nicht über ihren Dienstherrn beziehungsweise Arbeitgeber gegen ein Risiko im beruflichen Bereich abgesichert. Passiert ihnen aus Zeitdruck, durch grobe Fahrlässigkeit oder aus einem anderen Grund während der Arbeitszeit ein Fehler, müssen sie selbst für entsprechenden Versicherungsschutz sorgen.
Besonders wichtig ist dieser Schutz also für Richter, Beamte, Soldaten, Feuerwehrleute, Polizisten und Lehrer.
Kommt es beispielsweise zu Personen-, Sach- oder Vermögensschäden während der Klassenfahrt oder durch falsche Berechnungen und fehlerhafte Auskünfte, schützt die Amts- beziehungswiese Diensthaftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen des Geschädigten oder Regress-Ansprüchen des Arbeitgebers.
Der Versicherer prüft in einem solchen Fall, ob ein Anspruch berechtigt ist. Er übernimmt berechtigte Ansprüche und verteidigt den Versicherungsnehmer gegen unberechtigte Ansprüche. Damit erfüllt er also auch eine passive Rechtsschutzfunktion.
Üblicherweise wird die Diensthaftpflicht in Verbindung mit einer Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen.